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  • Beinhaltet die Mitgliedschaft in der GFT eine Rechtsschutzversicherung für mich?
    Ja. Im Rahmen der Premium-Mitgliedschaft sowie im Null €-Programm ist die ARAG Premium-Rechtsschutzversicherung mit freier Anwaltswahl im Arbeits- und Sozialrecht enthalten. Zusätzlich gibt es viele weitere Vorteile, wie z.B. eine direkte Hotline (JURA-TEL) zur ARAG. Dieser Versicherungstarif wurde zusammen mit der ARAG speziell für GFT-Mitglieder entwickelt. Hier helfen die Fachexperten auch vorab mit kompetenten Antworten im Fall von Auseinandersetzungen mit Deinem Arbeitgeber oder bei Streitigkeiten im Sozialrecht. Zusätzlich sind wir von der GFT natürlich auch immer für Dich da und unterstützen Dich bei allen Fragen rund um dieses Thema.
  • Gibt es beim Rechtsschutz Wartezeiten in Bezug auf einen Wechsel von einer anderen Gewerkschaft zur GFT?
    Nein. Im Falle eines Wechsels zur GFT entfällt die übliche Wartezeit von 3 Monaten. Du hast sofortigen Premium-Arbeits- und Sozialrechtsschutz mit Beginn Deiner Mitgliedschaft über unseren Gruppenversicherungsvertrag mit der ARAG. Zusätzlich erhältst Du als GFT-Mitglied ein umfangreiches Leistungspaket im Rahmen unserer Freizeitunfallversicherung, bestehend aus: Invaliditätsleistung bis zu 50.000 € Todesfallsumme bei Unfall in Höhe von 20.000 € Unfall-Krankenhaustagegeld mit Arbeitsunfähigkeitstagegeld in Höhe von 30 €/Tag Im Gegensatz zu vielen anderen Gewerkschaften gibt es bei der GFT in der der Freizeitunfallversicherung keine Wartezeiten. Weiterhin sind die Leistungen unabhängig von Deinem Einkommen. Übrigens: Azubis und Dual-Studierende sind bei uns immer beitragsfrei für die Dauer der Ausbildung und erhalten trotzdem alle oben aufgeführten Leistungen.
  • Trägt die Rechtsschutzversicherung der GFT die Kosten für einen selbst beauftragten Anwalt?
    Ja. Im Gegensatz zum herkömmlichen gewerkschaftlichen Rechtsschutz werden die Kosten für einen selbst beauftragten Anwalt bei der GFT übernommen. Im Rahmen unserer Premium-Rechtsschutzversicherung für GFT-Mitglieder hast Du freie Anwaltswahl, nachdem die ARAG Deinen Fall aufgenommen und Dir die Deckungszusage erteilt hat.
  • Welche Vorteile hat die Premium-Rechtsschutzversicherung der ARAG gegenüber einem herkömmlichen gewerkschaftlichen Rechtsschutz?
    Beim herkömmlichen gewerkschaftlichen Rechtsschutz ohne freie Anwaltswahl werden Deine Interessen von hauseigenen Juristen bzw. denen eines Dachverbandes vertreten. Diese Juristen erhalten jeden Monat ihr festes Gehalt. Egal, wie der Prozess am Ende für Dich ausgeht. Freie Anwälte haben hingegen ein besonderes Interesse, dass der Rechtsstreit positiv in Deinem Sinne ausgeht. Schließlich ist jeder gewonnene Fall eine Referenz für sie. Darüber hinaus entscheidest Du selbst, welcher Anwalt Dich vertreten soll.
  • Ich möchte einen Arbeits- oder Aufhebungsvertrag überprüfen lassen. Werden die juristischen Beratungskosten für mich als GFT-Mitglied übernommen?
    Selbstverständlich. Die Premium-Rechtschutzversicherung der ARAG übernimmt diese Kosten für die Mitglieder der GFT.
  • Kann ich als GFT-Mitglied meine Lohn- oder Gehaltsabrechnung durch die ARAG auf Plausibilität kostenfrei überprüfen lassen?
    Ja. Im Rahmen Deiner Mitgliedschaft kannst Du diesen Service jederzeit kostenfrei in Anspruch nehmen. Die Experten der ARAG stehen Dir dafür mit Rat und Tat zur Seite.
  • Ich bin aktuell Mitglied in einer anderen Gewerkschaft. Wie kann ich zur GFT wechseln?
    In unserem Mitgliedsantrag kannst Du auswählen, ob Du bei Deiner bisherigen Gewerkschaft selbst kündigen oder unseren kostenlosen Wechselservice in Anspruch nehmen möchtest. Wir erledigen dann alle Formalitäten für Dich!
  • Was kostet die Mitgliedschaft in der GFT?
    Die GFT bietet Dir eine äußerst attraktive Mitgliedschaft zu günstigen Konditionen an. Die Beiträge beziehen sich auf das reguläre Monatseinkommen. Sonderzahlungen oder Boni werden bei uns für die Berechnung nicht herangezogen. Arbeitnehmer: 0,7 % vom Bruttoeinkommen Rentner/Pensionäre: 0,5 % vom Bruttoeinkommen Auszubildende, Studierende sowie Arbeitssuchende: beitragsfrei Gut zu wissen: Auszubildende und Dual-Studierende erhalten bei uns während der Ausbildungszeit dennoch die vollen Leistungen aus dem ARAG-Premium-Versicherungspaket. Dies beinhaltet z.B. freie Anwaltswahl im Arbeits- und Sozialrechtsschutz sowie eine attraktive Freizeit-Unfallversicherung. Mehr zu unseren Versicherungsleistungen findest Du unter "Leistungen".
  • Ist es von Nachteil, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein?
    Im Gegenteil. Beschäftigte in Gewerkschaften haben die Möglichkeit, sich kollektiv für faire Löhne und Gehälter sowie für angemessene Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen einzusetzen. Um ihre Forderungen durchzusetzen, können Gewerkschaften Arbeitskämpfe - also Streiks - organisieren. Beschäftigte, die in einer Gewerkschaft sind, können bei Konflikten mit Arbeitgebern zudem kostenlos Rechtsberatung und Rechtsvertretung in Anspruch nehmen. Bei der GFT hast Du sogar freie Anwaltswahl. Viele Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern zudem Fortbildungen an.
  • Gibt es Voraussetzungen für die Mitgliedschaft bei der GFT?
    Ja, für eine Mitgliedschaft müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Der Organisationsbereich der GFT umfasst die in der Bundesrepublik Deutschland tätige Automobilindustrie sowie die angrenzenden Bereiche der Zulieferindustrie und des After Sales Bereich wie beispielsweise Automobilwerkstätten und den Handels- und Logistikbereich. Der räumliche Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Generell sind all diese Dinge in unserer Satzung geregelt. Falls Du unsicher bist, ob Dein Betrieb in unseren Satzungsbereich fällt, frag uns einfach über das Kontaktformular an.
  • Ich möchte zur GFT wechseln. Wird mir die Zeit der Mitgliedschaft bei meiner aktuellen Gewerkschaft angerechnet?
    Ja, die GFT rechnet Dir Deine Zeit der Mitgliedschaft bei einer anderen Gewerkschaft vollständig an. Den Nachweis über die anzurechnende Zeit kannst Du nachreichen. Dazu reicht eine Mail an info@gft-gewerkschaft.de zusammen mit dem Nachweis. Die Bundesgeschäftsstelle bestätigt Dir dann die Anrechnung der bisherigen Mitgliedszeiten.
  • Welche Vorteile bietet mir die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft?
    Einer Gewerkschaft beizutreten zahlt sich aus, auch finanziell. Das haben Mitarbeiter von der Universität Genua sowie der Universität Erlangen-Nürnberg nachgewiesen. Laut ihren Berechnungen bewirkt die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft in Deutschland ein Lohnplus von knapp drei Prozent. Viele Gewerkschaften bieten Dir auch eine kostenlose Rechtsberatung an. Bei der GFT hast Du sogar freie Anwaltswahl im Rahmen der Premium-Rechtsschutzversicherung der ARAG. Weiterhin kannst Du von Fortbildungsangeboten und vielen anderen Vorteilen profitieren.
  • Kann ich in mehreren Gewerkschaften Mitglied sein, z.B. bei der GFT und einer anderen Gewerkschaft?
    Nein, das ist satzungsgemäß nicht zulässig. Sofern Du zu uns wechseln möchtest, solltest Du die Mitgliedschaft bei Deiner aktuellen Gewerkschaft zunächst selbst kündigen oder unseren kostenlosen Wechselservice in Anspruch nehmen. Beim Ausfüllen des Mitgliedsantrags kannst Du diesen Service optional auswählen. Informiere Dich bitte vorher über die geltenden Kündigungsfristen bei Deiner bisherigen Gewerkschaft. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist hier 6 Wochen zum Quartalsende. Beispiel: wenn Du zum 1. Januar bei Deiner bisherigen Gewerkschaft kündigen möchtest, muss die Kündigung bis Mitte November des Vorjahres eingegangen sein. Ansonsten verlängert sich der Zeitraum dementsprechend. Falls Du hierzu konkrete Fragen hast oder Unterstützung benötigst, nutze bitte unser Kontaktformular. Wir helfen Dir weiter.
  • Ich befinde mich in der Phase der passiven Altersteilzeit. Welche Form der Mitgliedschaft muss ich wählen?
    In der Phase der passiven Altersteilzeit kannst Du bereits unsere Premium-Mitgliedschaft mit 0,5 % Monatsbeitrag vom Brutto wählen.
  • Wie kann ich meine Mitgliedschaft in der GFT kündigen?
    Sofern Du die Leistungen der GFT nicht mehr in Anspruch nehmen möchtest, kannst Du Deine Mitgliedschaft natürlich jederzeit ohne Begründung wieder kündigen. Um Mißbrauch zu verhindern, muss die Kündigung schriftlich unter Nennung Deiner Mitgliedsnummer erfolgen und von Dir unterschrieben sein. Die Kündigungfrist beträgt immer 6 Wochen zum Quartalsende. Schicke Deine Kündigung bitte an folgende Adresse: Gewerkschaft für Transformation in der Industrie -Bundesgeschäftsstelle- Kurfürstendamm 14 10719 Berlin Nach Erhalt der Kündigung bekommst Du von uns eine schriftliche Bestätigung.

Deine Frage ist nicht dabei? Nutze unser Kontaktformular.

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